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Zahlung

plan

 

 

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RATENPLAN B

Sicherung des Käufers durch grundbücherliche Sicherstellung in Verbindung mit Zahlung nach Ratenplan B ohne Zusatzsicherung nach § 10 Abs 2 Z 2 BTVG und entsprechende Auszahlung an den Verkäufer, nämlich

nach Vertragsunterfertigung, Vorliegen der Baubewilligung und sonstiger behördlicher Genehmigungen, erfolgtem Baubeginn und Sicherstellung der Lastenfreiheit verkäuferseits

nach Vorliegen Baufortschrittsbestätigung über Fertigstellung Rohbau mit fertig gestelltem Dach

 

nach Vorliegen Baufortschrittsbestätigung über Fertigstellung Rohinstallationen


nach Vorliegen Baufortschrittsbestätigung über Fertigstellung Fassade und Fenster inklusive Verglasung


nach Vorliegen Baufortschrittsbestätigung über Bezugsfertigstellung des Doppelhauses bzw. vertragsgemäßem Übergabezustand

 

nach Fertigstellung, Vorliegen Baufortschrittsbestätigung über gewöhnlich nutzbarer Teile der Gesamtanlage


Haftrücklass, ablösbar durch Bankgarantie

Sicherstellung des gesamten Kaufpreises seitens des Verkäufers durch eine abstrakte Bankgarantie, einer österreichischen Bank, die entsprechend dem Ratenplan, vom Treuhänder abgerufen wird

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