Zahlung
plan
10%
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20%
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2%
RATENPLAN B
Sicherung des Käufers durch grundbücherliche Sicherstellung in Verbindung mit Zahlung nach Ratenplan B ohne Zusatzsicherung nach § 10 Abs 2 Z 2 BTVG und entsprechende Auszahlung an den Verkäufer, nämlich
nach Vertragsunterfertigung, Vorliegen der Baubewilligung und sonstiger behördlicher Genehmigungen, erfolgtem Baubeginn und Sicherstellung der Lastenfreiheit verkäuferseits
nach Vorliegen Baufortschrittsbestätigung über Fertigstellung Rohbau mit fertig gestelltem Dach
nach Vorliegen Baufortschrittsbestätigung über Fertigstellung Rohinstallationen
nach Vorliegen Baufortschrittsbestätigung über Fertigstellung Fassade und Fenster inklusive Verglasung
nach Vorliegen Baufortschrittsbestätigung über Bezugsfertigstellung des Doppelhauses bzw. vertragsgemäßem Übergabezustand
nach Fertigstellung, Vorliegen Baufortschrittsbestätigung über gewöhnlich nutzbarer Teile der Gesamtanlage
Haftrücklass, ablösbar durch Bankgarantie
Sicherstellung des gesamten Kaufpreises seitens des Verkäufers durch eine abstrakte Bankgarantie, einer österreichischen Bank, die entsprechend dem Ratenplan, vom Treuhänder abgerufen wird